Berufsabschluss für Erwachsene

Validierung von Bildungsleistungen

Erwachsene mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung, wovon in der Regel drei Jahre (Regelung in der entsprechenden Bildungsverordnung) direkt im angestrebten Beruf nachgewiesen werden müssen, können ihre beruflichen Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier nachweisen und so einen formalen Abschluss erlangen.

Ermöglicht wird die Validierung von Bildungsleistungen durch Art. 30, 31 und 32 der Verordnung über die Berufsbildung BBV:

  • Art. 30 BBV: Anforderungen an Qualifikationsverfahren, Absatz 2:
    "Die Feststellung einer Qualifikation im Hinblick auf einen Ausweis oder Titel erfolgt auf Grund von abschliessenden fachübergreifenden Prüfungsverfahren oder durch äquivalente Verfahren."
  • Art. 31 BBV: Andere Qualifikationsverfahren, Absatz 1:
    "Als andere Qualifikationsverfahren gelten Verfahren, die in der Regel nicht in Bildungserlassen festgelegt, aber geeignet sind, die erforderlichen Qualifikationen festzustellen."
  • Art. 32 BBV: Besondere Zulassungsvoraussetzungen:
    "Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus."
  • Von den fünf Jahren gemäss Art. 32 BBV wird in den jeweiligen Bildungsverordnungen ein Anteil festgelegt, vor auf dem angestrebten Beruf nachgewiesen werden muss.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat zum Thema "Validierung von Bildungsleistungen" einen Leitfaden für die berufliche Grundbildung und weitere Grundlagendokumente für Kantone und Organisationen der Arbeitswelt entwickelt: Diese stehen auf der Webseite des SBFI zur Verfügung.

Zuständigkeiten und Aufgaben

Die Validierung von Bildungsleistungen ist eine Verbundaufgabe. Die Partner sind Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt (OdA).

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Validierungsverfahren in fünf Phasen

Das Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen hat fünf Phasen: Information und Beratung, Bilanzierung, Beurteilung, Validierung, Zertifizierung. Den Akteuren der Berufsbildung kommen dabei unterschiedliche Aufgaben zu.

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Merkblatt für Interessierte

Merblatt zur Validierung von Bildungsleistungen (231 KB)

Dokumente für die interkantonale Zusammenarbeit zur Validierung von Bildungsleistungen

SBBK: Validierung von Bildungsleistungen: Richtlinien für die Kantone (297 KB)

SBBK: Empfehlung für die interkantonale Abgeltung der Validierung von Bildungsleistungen (348 KB)

Kantonale Validierungsverfahren pro Beruf (48 KB)

LINKS

Validierung von Bildungsleistungen

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI: Validierung von Bildungsleistungen

Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK: Validierung von Bildungsleistungen

Berufsberatung.ch

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